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Feldhilfe: (2021) AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

Hier wird die Summe der AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter ausgewiesen, die Sie in den Bereichen "Gebäude" und "Andere unbewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücksgleiche Rechte)" erfasst haben.

Auf die Anlagegüter im Bereich "Grund und Boden" können dagegen keine AfA geltend gemacht werden.