Feldhilfe:
(2019)
Ist im Behindertenausweis das Merkzeichen aG eingetragen?
Wählen Sie "ja" aus, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" steht.
Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt Ihren Schwerbehindertenausweis vor, falls dieser nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurde.
Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag durch SteuerGo ermittelt.