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Feldhilfe: (2019) Grad der Behinderung (GdB)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Grad der Behinderung (GdB)

Geben Sie hier den Grad der Behinderung (GdB, max. 100) an. Hat sich der Grad Ihrer Behinderung im Veranlagungsjahr 2019 verändert, geben Sie den höchsten Grad der Behinderung an, der vorgelegen hat.

Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn

  • wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde, oder
  • die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
  • die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.

Wurde ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr bescheinigt, steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag ohne zusätzliche Bedingungen zu.