Feldhilfe:
(2019)
Angaben zum Verlustvortrag
Werden die negativen Einkünfte nicht oder nicht vollständig im Vorjahr verrechnet, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über den "verbleibenden Verlustvortrag".
Nicht ausgeglichene Verluste werden ein Jahr zurückgetragen und mit den positiven Gewinnen des Vorjahres verrechnet. Sollte nach dem Rücktrag weiterhin ein Verlust bestehen, wird der Verlust von Ihrem Finanzamt in das nächste Jahr vorgetragen. Die Höhe des Verlustrücktrag können Sie beschränken, wenn Sie nur eine geringe oder keine steuerliche Auswirkung des Verlustabzugs im Vorjahr erwarten.
Verluste aus steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.