Feldhilfe:
(2019)
Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung
Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung an.
Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2018 gilt also am 2.1.2019 als zugeflossen.
Tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen 2019 zugeflossenen Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.