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Feldhilfe: (2019) Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Immobilienfonds beträgt 60 %.

Als Immobilienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften investieren.

Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Barausschüttungen,
  • Wiederanlage der Erträge,
  • Sachausschüttungen sowie
  • Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.