Feldhilfe:
(2019)
Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung
Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Mischfonds beträgt 15 %.
Als Mischfonds gelten alle Investmentfonds, die mindestens 25% ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
- Wiederanlage der Erträg,
- Sachausschüttungen sowie
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.