Feldhilfe:
(2019)
Haben weitere Personen den Pflegebedürftigen unentgeltlich gepflegt?
Wählen Sie bitte "ja" aus, wenn neben Ihnen und ggf. Ihrer Ehefrau im Jahr 2019 die pflegebedürftige Person noch von weiteren Personen gepflegt wurde, die hierfür ebenfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages erfüllen.
Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.