Geben Sie hier die Höhe des beanspruchten Sparer-Pauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge an.
Damit das SteuerGo das optimale Ergebnis für Sie ermitteln kann, empfehlen wir Ihnen, alle Zinsen und andere Kapitalerträge zu erfassen. Das können übrigens auch so genannte Erstattungszinsen für Steuererstattungen eines Vorjahres sein.
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