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Feldhilfe: (2019) Grund und Boden

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Grund und Boden

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Grund und Boden in Ihrem Betriebsvermögen haben.

Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können.

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.