Feldhilfe:
(2019)
Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2019
Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2019 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.