Feldhilfe:
(2019)
Erhaltungsaufwand
Geben Sie die Höhe der Erhaltungsaufwendungen an.
Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Austausch der Fenster
- Austausch der Türen
- Erneuerung der Heizung
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfliesen
- Neue Betonfliesen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen