Feldhilfe:
(2019)
Rentenanpassungsbetrag
Tragen Sie hier den Rentenanpassungsbetrag ein, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahr nach dem Rentenbeginn angepasst wurde.
Vielen Rentnern ist nicht klar, dass grundsätzlich jede Rentenerhöhung zu 100 % steuerpflichtig ist. Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr. Ein Beispiel: Bei Renteneintritt im Jahr 2008 betrug die Gesamtjahresrente 12.500 Euro und im aktuellen Steuerjahr 14.200 Euro. Die Differenz zwischen 14.200 Euro und 12.500 Euro ist dann der Rentenanpassungsbetrag in Höhe von 1.700 Euro, der im Jahr 2019 angegeben werden muss.
Der Rentenanpassungsbetrag wird derzeit leider nicht auf der Rentenmitteilung gesondert ausgewiesen. Das heißt, Ihnen werden die Informationen nur auf Nachfrage mitgeteilt.
Tipp: Fordern Sie jetzt eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung an: Die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wir haben Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben vorbereitet. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.