Feldhilfe:
(2019)
Wollen Sie Angaben zur Öffnungsklausel machen?
Tragen Sie hier "Ja" ein, wenn Sie Angaben zur Öffnungsklausel machen wollen.
Haben Sie bis zum 31.12.2004 mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden auf Antrag Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert (sog. Öffnungsklausel).
Die Öffnungsklausel kommt nur dann zur Anwendung, wenn Sie das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. Der Versorgungsträger erstellt Ihnen hierfür auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung. Den bescheinigten Prozentsatz tragen Sie in Zeile 11 ein.