Feldhilfe:
(2019)
Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)
Geben Sie hier den Wirtschaftszweig des Arbeitgebers an.
Hier einige Beispiele:
- Maschinenbau
- Energieversorgung
- Verarbeitendes Gewerbe
- Sonstige Dienstleistungen
- Erziehung
- Unterricht
Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.