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Feldhilfe: (2019) 17 Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 17 Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung

Geben Sie hier Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Dieser Betrag muss in den Zeilen 14 und 15 der Anlage KAP enthalten sein.

Beispiel: Verluste aus der Veräußerung von Anleihen, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.