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Feldhilfe: (2019) 14 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 14 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Erfassen Sie hier inländische Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen.

Das trifft z.B. auf Privatdarlehen zu, die Sie einem Dritten gewährt haben. Diese müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.

Haben Sie ein Privatdarlehen einer Ihnen nahestehenden Person gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht hier zu erklären. Von einer nahestehenden Person ist auszugehen, wenn zwischen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und der beherrschten Person kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.