Feldhilfe: (2019) 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.