Feldhilfe:
(2019)
Zeilen 20 bis 25 erfassen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 20 bis 24 und 26 der Anlage KAP erfassen wollen.
In bestimmten Fällen unterliegen Kapitalerträge immer Ihrem individuellen Steuersatz und somit der tariflichen Steuer. Der Abgeltungssteuersatz von 25 % kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung.
Hierzu gehören:
- der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (Zeile 20),
- laufende Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und aus partiarischen Darlehen sowie die Veräußerung dieser Kapitalanlagen (Zeile 21 und 22),
- Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen(Zeile 23),
- Kapitalerträge aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn dies beantragt wird (Zeile 24 und 25).