Feldhilfe:
(2019)
Einnahmen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Ihren Miteigentumsanteil an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.
Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen und an das Finanzamt versandt wird.
Hierbei handelt es sich um Steuerstundungsmodelle gemäß § 15b EStG, die nach dem 10.11.2005 gezeichnet wurden und die in der Anfangsphase Verluste von mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausweisen. Verluste aus solchen Anlagen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften im selben Jahr, sondern nur mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.