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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2019) verstorben am

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): verstorben am

Geben Sie hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2019 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur ein halber Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2019 gestorben, erhalten Sie den vollen Kinderfreibetrag.