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Feldhilfe: (2019) Ist das andere Elternteil verstorben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ist das andere Elternteil verstorben?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2019 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat den vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur der halbe Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2019 gestorben, erhalten Sie immer den vollen Kinderfreibetrag.