Feldhilfe:
(2019)
Einkünfte aus Investmentfonds ohne inländischen Steuerabzug (Anlage KAP-INV)
Hier wird die Summe der Einkünfte aus Investmentfonds ohne inländischen Steuerabzug ausgewiesen, die Sie auf den Folgeseiten erfasst haben.
Hinweis: Die Anlage KAP-INV müssen Anleger ausfüllen, die Investmentanteile halten, die bei einer ausländischen Bank oder Fondsgesellschaft verwahrt werden. Grund: Das ausländische Finanzinstitut führt keine Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus ab.