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Feldhilfe: (2019) Kinder, die der Mutter zugeordnet werden

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kinder, die der Mutter zugeordnet werden

Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, die der Mutter zur Berechnung der Kinderzulage zugeordnet werden sollen. Abhängig vom Geburtsdatum der Kinder wird dann die Höhe der Kinderzulage bestimmt.

Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben und miteinander verheiratet sind, sowie im Jahr 2019 nicht oder nur teilweise dauernd getrennt gelebt haben, steht die Kinderzulage -unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - grundsätzlich der Mutter zu, kann aber auf den Vater übertragen werden.

Die Kinderzulage beträgt 154 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und für jüngere Kinder 300 Euro.