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Feldhilfe: (2019) 7. Kirchensteuer des Ehegatten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 7. Kirchensteuer des Ehegatten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 7:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

Geben Sie hier nur Kirchensteuerbeträge an, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind. Beträge aus einer anderen Lohnsteuerbescheinigung, z. B. der des Ehegatten, dürfen hier nicht erfasst werden.