Feldhilfe: (2019) 16.b Steuerfreier Lohn nach ATE Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): 16.b Steuerfreier Lohn nach ATE Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16. b): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"