Feldhilfe: (2019) 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16. a): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"