Feldhilfe:
(2019)
Gesamtkosten der Unterkunft
Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland spielt die Wohnungsgröße seit 2014 keine Rolle mehr. Die nachgewiesenen Gesamtkosten der Unterkunft sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Monat, gleichgültig wie groß die Wohnung ist.
Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000 Euro-Höchstgrenze nicht. Hier bleibt es dabei, dass weiterhin die tatsächlichen Mietkosten anerkannt werden, soweit sie notwendig und angemessen, also nicht überhöht sind. Wohnkosten sind nur insoweit "notwendig", als sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietpreis für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben. Die Obergrenze der abzugsfähigen Mietkosten ist also stets der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine Wohnfläche von 60 qm. Da es sich hierbei um die Kaltmiete handelt, sind die Nebenkosten zusätzlich abziehbar. Diese müssen allerdings ebenfalls auf eine Wohnungsgröße von 60 qm umgerechnet werden.