Feldhilfe:
(2019)
Sonstige Kosten
Geben Sie hier sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung an. Darunter fallen beispielsweise:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Erlangung der Wohnung, wie Inseratskosten, Maklerprovision.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar.