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Feldhilfe: (2019) Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2019 hinaus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2019 hinaus?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der doppelte Haushalt im Jahr 2019 aufgelöst wurde.

Wählen Sie „nein“ aus, wenn der doppelte Haushalt auch im Jahr 2020 bestand bzw. besteht.

Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.