Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 720 Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014):
- Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer.
- Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart.
- Aufsichtspersonen.
- Bürokräfte, Reinigungspersonal.
- Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren.
- Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich.
- Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen.
- Helfer im kirchlichen Leben.
- Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden.
- Tierpfleger in einem Tierheim.
- Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad.
- Kirchenvorstand.
- Patientenfürsprecher im Krankenhaus.