Feldhilfe:
(2019)
Steuerklasse
Wählen Sie aus, welche Steuerklasse auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Die Angabe der Steuerklasse dient dem Finanzamt lediglich zur Kontrolle und hat keine Auswirkung auf die Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerklasse spielt nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle.
Haben Sie 2019 die Steuerklasse gewechselt?
Wenn Sie im laufenden Jahr die Steuerklasse (z. B. bei Heirat oder Scheidung) gewechselt haben, tragen Sie hier die zuletzt gültige Steuerklasse (1 bis 5) ein.
Die Steuerklasse 6 können Sie nur bei einem weiteren Arbeitsverhältnis (gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern) haben.
Hinweis: Angaben zum Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 sind nicht zu erfassen. Auch sind keine Angaben zu eventuellen Freibeträgen zu machen, die der Arbeitgeber bei der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.
Weitere Informationen zu Steuerklassenwahl.