Feldhilfe:
(2019)
Lohnersatzleistungen
Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen ESt1A) als auch in der Anlage N möglich.
Sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind ab 2015 ausschließlich im Mantelbogen einzutragen. Bitte nutzen Sie den Link, um die entsprechende Seite in unserem Programm aufzurufen.