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Feldhilfe: (2019) Weitere Einnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Weitere Einnahmen

Wenn Sie neben den Einkünften, die bereits auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten, können Sie diese auf den folgenden Seiten erfassen. Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:

  • Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2018 eingezahlt wurden.
  • Einkünfte, die Sie nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
  • Einkünfte, die Sie als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten haben.
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen)