Feldhilfe:
(2017)
Nachweis
Um Spenden für steuerbegünstigte Zwecke nachzuweisen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Nachweis laut Spendenbestätigung/ Spendenbescheinigung
Hierbei muss Ihnen eine Spendenbescheinigung im Original vorliegen. Seit 2013 akzepziert das Finanzamt auch einen Paypal-Kontoauszug als Nachweis über die geleistete Spende.
Nachweis laut Betriebsfinanzamt
Bei diesem Nachweis wurden die geleisteten Spenden und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke z. B. über eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung vom Betriebsfinanzamt bescheinigt.
Nachweis laut elektronischer Übermittlung
In diesem Fall wurden die erforderlichen Daten der Spenden und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke vom Empfänger mittels elektronischer Übermittlung an die Finanzverwaltung bestätigt.
Bei Spenden bis 200 Euro reicht es in der Regel den Finanzämtern, wenn man als Nachweis einen Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug vorweisen kann.