Feldhilfe:
(2017)
Haben Sie Anspruch auf eine Behindertenrente?
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn
- wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde oder
- die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
- die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.