Feldhilfe:
(2017)
Pflege- und Betreuungsleistungen
Wenn Ihnen für Pflege- und Betreuungsleistungen Kosten entstanden sind, wählen Sie "ja" aus, um die Aufwendungen geltend zu machen.
Die Aufwendungen für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Partners oder eines nahen Angehörigen können Sie von der Steuer absetzen.
Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.