Feldhilfe:
(2017)
Betrag
Geben Sie hier die Höhe Ihrer Spende bzw. der geleisteten Beiträge an, die Sie lt. Zuwendungsbestätigung an die angegebene Partei geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartner: 3.300 Euro) zu 50 % (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist bis maximal 1.650 Euro (3.300 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.