Feldhilfe:
(2017)
Haben Sie im Jahr 2017 im Ausland gelebt?
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Jahr 2017 ganz oder teilweise im Ausland gelebt.
Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden Sie auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn Ihre Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2017 nicht mehr als 8.820 Euro betragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hatten, sind Sie nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Zeit, die Sie in Deutschland gewohnt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Die ausländischen Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums bezogen haben und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. "Progressionsvorbehalt") besonders berücksichtigt.