Feldhilfe:
(2017)
Anlagenabgang
Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist.
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gründe für einen Anlagenabgang:
- Anlagenabgang durch Verkauf,
- Anlagenabgang ohne Verkauf (z. B. Diebstahl, Verschrottung, Verlust),
- Anlagenabgang durch Privatentnahme.