Feldhilfe:
(2017)
Art der VL-Anlage
Wählen Sie hier aus, um welche Anlageform es sich handelt.
- Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 4 VermBG)
- Wertpapier-Kaufvertrag (§ 5 VermBG)
- Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag (§§ 6, 7 VermBG)
- Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG
- Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG) oder Anlagen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Die bisherige Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) wird erstmals für das Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt. Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für die Anlage VL, und die Anbieter versenden keine Papierbescheinigungen mehr. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie nun mit dem Eintrag einer "1" in die Zeile 91 des Steuerhauptformulars 2017.
Im Hauptformular zur Steuererklärung 2017 ist folgende neue Abfrage in Zeile 91 zur Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage eingefügt: "Für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt."