Feldhilfe:
(2017)
Übrige Betriebsausgaben
Tragen Sie hier Ihre sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein. In Betracht kommen beispielsweise folgende Aufwendungen:
- Typische Berufskleidung,
- Gezahlte Provisionen,
- Beiträge an Berufsverbände,
- Nachforderungszinsen auf betriebliche Steuern,
- Beiträge für betriebliche Versicherungen,
- Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung,
- Unfallkosten,
- Umzugskosten,
- Schadensersatzzahlungen an Dritte aus betrieblichen Gründen.