Feldhilfe:
(2017)
Bezeichnung
Geben Sie die möglichst genaue Beschreibung des Bewirtungsaufwandes an.
Ihre Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden und Mitarbeitern können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn die Bewirtung aus beruflichen Gründen erfolgt.
Machen Sie auch möglichst genaue Angaben über den Inhalt des Gespräches, z. B. "Terminplanung, Projektstart". Steuerlich absetzbar sind u.a.:
- Bewirtung von Geschäftsfreunden
- Mitarbeiterbeurteilung
- Projektabschluss
- Team-Meeting
- Schulung von Mitarbeitern
- Kundengespräch
- Kosten für Garderobe
- Kosten für Toilette
- Trinkgelder