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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Auflösungsbetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Auflösungsbetrag

Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 47 der Anlage R) an.

Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.