Feldhilfe:
(2017)
Auflösungsbetrag
Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 47 der Anlage R) an.
Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.