Feldhilfe:
(2017)
lt. Nr. 6, 7 und 9 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 6, 7 und 9 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat. (Zeile 46 der Anlage R)
Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7) und wegen schädlicher Verwendung (9) sind voll zu versteuern.
Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.