Feldhilfe:
(2017)
Bezeichnung der Verwaltungskosten
Hier können Sie die laufenden Verwaltungskosten eintragen, die für die Unterhaltung der Immobilie entstanden sind.
Verwaltungskosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch als Werbungskosten ansetzbar.
Zu den typischen Verwaltungskosten gehören:
- Gebühren für die Verwaltung
- Personalkosten
- Kosten für Selbstverwaltung
- Telefon-, Porto-, Fahrtkosten
- Kosten für die Suche eines geeigneten Mieters
- Abstandszahlungen an Mieter zur Räumung der Wohnung
- Kontogebühren (Mietkonto)
- Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis
- Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen