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Feldhilfe: (2017) Kapitalerträge aus Lebensversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kapitalerträge aus Lebensversicherungen

Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Versicherungsverträgen (Kapitalversicherungen mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird), deren Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wurde, sind zur Hälfte steuerfrei. Bei Vertragsabschluss ab 2012 ist das 62. Lebensjahr maßgebend.

Die Kapitalerträge aus einem inländischen Versicherungsvertrag entnehmen Sie der Steuerbescheinigung, die Sie vom Anbieter Ihrer Versicherung erhalten haben.

Bei einem ausländischen Versicherungsvertrag ermitteln Sie den Kapitalertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.

Die Kürzung für die hälftige Steuerfreistellung wird vom Finanzamt vorgenommen.