Feldhilfe:
(2017)
Art der Bescheinigung oder Erträge
Wählen Sie hier die Art der Bescheinigung aus.
Je nach Auswahl werden Ihnen verschiedenen Zeilen der Anlage KAP zur Eingabe Ihrer Daten angezeigt.
Auswahl:
- Steuerbescheinigung für Kapitalerträge
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Feststellungsbescheid
- Anderer loser Personenzusammenschluss
Ab 2017 müssen Sie keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt ab 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. Sie müssen auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.
Lediglich wenn Sie Verluste geltend machen wollen oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.