Feldhilfe:
(2017)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Anlage G -
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.
Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus den Betrieb.
Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, entfällt ab 2017. Auch Kleinunternehmer müssen für das Steuerjahr 2017 eine "Anlage EÜR" ausfüllen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.