Feldhilfe:
(2017)
Außergewöhnliche Belastungen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen.
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) sind u.a.:
- Pflege- und Betreuungsleistungen,
- Aufwendungen für Heimunterbringung
- Ausgaben für den Unterhalt einer bedürftigen Person
- andere außergewöhnliche Belastungen, wie
- Krankheitskosten
- Ausgaben für Hilfsmittel und Heilmittel
- Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der Geburt
- Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung (Naturkatastrophen)
- Bestattungskosten
Wichtig: Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Anteil der Kosten selbst übernimmt. Es werden daher nur die Aufwendungen berücksichtigt, die die zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind.